Text of the Notification Document of the Controversy Completion Explanation, Vienna 17.6.1992

Text der Notifizierungsurkunde der Streitbeendigungserklärung, Wien 17.6.1992 (wie sie am 19.6.1992 von Österreich und Italien an den Generalsekretär der UNO über­reicht wurde)

 

Sehr geehrter Herr Generalsekretär!

 

Die österreichische Bundesregierung beehrt sich, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen nachstehendes mitzuteilen:

Wie der österreichische Außenminister am 30. September 1970 der XXV. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen mitzuteilen die Ehre hatte, hatte die italienische Regierung in einer Erklärung gegenüber dem eigenen Parlament am 3. De­zember 1969 die Absicht angekündigt, unter Wahrung ihres Rechtsstandpunktes über die Frage der Durchführung des Pariser Abkommens vom 5. September 1946, eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der Bevölkerung Südtirols zu treffen, die den Bereich der der Provinz Bozen zustehenden Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse zu er­weitern bestimmt sind.

Die österreichische Bundesregierung hatte ihrerseits, ebenfalls unter Wahrung ihres Rechtsstandpunktes über die oben genannte Frage, in einer Erklä­rung vor dem eigenen Parlament am 15. Dezember 1969 angekündigt, daß sie, sobald diese Maßnahmen ge­troffen sein werden, erklären werde, daß sie die Streitigkeiten betreffend die Durchfüh­rung des Pariser Abkommens vom 5. September 1946, welche Gegenstand der Resolu­tion Nr. 1497 (XV) und 1661 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen war, als beendet betrachtet.

In Anbetracht der Verwirklichung der seinerzeit von der italienischen Regierung zu­gunsten der Bevölkerung Südtirols angekündigten Maßnahmen, die mit Note vom 22. April 1992 der österreichischen Bundesregierung mitgeteilt wurden und die mit Note ebenfalls vom 22. April erwidert wurde, hat die österreichische Bundesregierung schließlich mit Erklärung vom 11. Juni 1992 festgestellt, daß sie die erwähnte Streitig­keit als beendet betrachtet.

Die österreichische Bundesregierung ersucht den Generalsekretär der Vereinten Na­tionen, obige Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Veranlassun­gen zu ergreifen.

Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hoch­achtung

 

Wien, 17. Juni 1992

 

Quelle: Ludwig Steiner, Südtirol: Abschluß des „Autonomie-Paketes“, in: Österreichi­sches Jahrbuch für Politik ‘92, Wien/München 1993, S. 787–805 (S. 796 f.)