Sehr geehrter
Herr Generalsekretär!
Die
österreichische Bundesregierung beehrt sich, dem Generalsekretär der Vereinten
Nationen nachstehendes mitzuteilen:
Wie der
österreichische Außenminister am 30. September 1970 der XXV. Tagung der
Generalversammlung der Vereinten Nationen mitzuteilen die Ehre hatte, hatte die
italienische Regierung in einer Erklärung gegenüber dem eigenen Parlament am 3.
Dezember 1969 die Absicht angekündigt, unter Wahrung ihres Rechtsstandpunktes
über die Frage der Durchführung des Pariser Abkommens vom 5. September 1946,
eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der Bevölkerung Südtirols zu treffen, die
den Bereich der der Provinz Bozen zustehenden Gesetzgebungs-
und Verwaltungsbefugnisse zu erweitern bestimmt sind.
Die
österreichische Bundesregierung hatte ihrerseits, ebenfalls unter Wahrung ihres
Rechtsstandpunktes über die oben genannte Frage, in einer Erklärung vor dem
eigenen Parlament am 15. Dezember 1969 angekündigt, daß
sie, sobald diese Maßnahmen getroffen sein werden, erklären werde, daß sie die Streitigkeiten betreffend die Durchführung des
Pariser Abkommens vom 5. September 1946, welche Gegenstand der Resolution Nr. 1497
(XV) und 1661 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen war, als
beendet betrachtet.
In Anbetracht
der Verwirklichung der seinerzeit von der italienischen Regierung zugunsten
der Bevölkerung Südtirols angekündigten Maßnahmen, die mit Note vom 22. April
1992 der österreichischen Bundesregierung mitgeteilt wurden und die mit Note
ebenfalls vom 22. April erwidert wurde, hat die österreichische Bundesregierung
schließlich mit Erklärung vom 11. Juni 1992 festgestellt, daß
sie die erwähnte Streitigkeit als beendet betrachtet.
Die
österreichische Bundesregierung ersucht den Generalsekretär der Vereinten Nationen,
obige Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die entsprechenden Veranlassungen
zu ergreifen.
Genehmigen Sie,
Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung
Wien, 17. Juni
1992
Quelle: Ludwig Steiner, Südtirol: Abschluß des
„Autonomie-Paketes“, in: Österreichisches Jahrbuch für Politik ‘92, Wien/München 1993, S. 787–805 (S.