Information zu den Burgenlandkroaten

 

I. Geschichte und Siedlungsgebiet

Die Volksgruppe der "Burgenländische Kroaten" ist heute in drei Staaten vertreten: in Österreich (Burgenland, Wien), in der Slowakei (mehrere Ortschaften bei Bratislava) und in Ungarn (entlang der österreichischen Grenze). Der etnografische Terminus "Burgenländische Kroaten) umfaßt die Nachfahren jener Kroaten, die im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts von den damaligen Grundherren in den verwüsteten Ortschaften und verödeten Ortschaften des damaligen Westungarn angesiedelt wurden. Die Historiker schätzen die Zahlen der von nunmehr über 450 Jahren angesiedelten Personen von 60.000 bis 100.000.

 

In sechs von sieben politischen Bezirken des Burgenlandes leben Angehörige der kroatischen Volksgruppe. Lediglich im südlichsten Teil des Landes, im Bezirk Jennersdorf, gibt es keine kroatischen oder gemischtsprachigen Ortschaften. Die Kroaten stellen in keinem dieser Bezirke die Mehrheit, relativ betrachtet gibt es im Bezirk Oberpullendorf, absolut gesehen im Bezirk Eisenstadt, die meisten Kroaten. In allen sechs Bezirken gibt es kroatische "Sprachinseln", wobei diese ihrerseits wieder mit deutschsprachigen Ortschaften durchsetzt sind. Nur im Bezirk Oberpullendorf und teilweise im Bezirk Eisenstadt gibt es ein mehr oder weniger kompaktes kroatisches bzw. in zunehmendem Maße zweisprachiges Gebiet. Zu 100% kroatischsprachige Ortschaften gibt es nicht mehr, den größten kroatischsprachigen Bevölkerungsanteil gibt es in den kleineren Ortschaften (500 bis 1500 Einwohner, 80% bis 95% Kroaten) im Bezirk Oberpullendorf.

Ein beträchtlicher Teil der Volksgruppe hat sich vor allem aus wirtschaftlichen Gründen (Arbeitsmangel im Burgenland) in Wien niedergelassen. Dieser Prozeß begann bereits nach dem Ersten Weltkrieg und setzt sich bis heute fort. Diese Leute sind teils Wochenpendler, teils leben sie ständig in Wien. Die burgenländischen Kroaten in Wien sind sowohl kulturell als auch volksgruppenpolitisch gut organisiert.

 

 

 

II. Zahlenmäßige Stärke und Entwicklung

1991 gab es im Burgenland nach offiziellen Statistiken 19.460 Personen, die kroatisch als ihre Muttersprache angaben bzw. kroatisch als Umgangssprache verwendeten. In Wien waren dies an die 6.300 Personen. Kirchlichen Erhebungen zufolge wünschen im Burgenland etwa 35.000 Personen die Sonntagsmesse in kroatischer Sprache, in Wien leben nach Schätzungen des Kroatischen Kulturvereines mindestens 15.000 burgenländische Kroaten. Diese Diskrepanz veranschaulicht sehr gut die Problematik offizieller Erhebungen.

 

 

 

III. Soziale Situation der Volksgruppe

Die Angehörigen der Volksgruppe unterscheiden sich, was ihre soziale Integration betrifft, überhaupt nicht vom durchschnittlichen Burgenländer. Sie nehmen am gesellschaftlichen Leben ebenso Teil, wie die Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung. Auch in den Arbeitsmarkt sind die Kroaten eingegliedert wie alle anderen Burgenländer auch.

Hier muß jedoch erwähnt werden, daß sehr viele Burgenländer berufsbedingt in die größeren Ballungszentren auspendeln müssen (Wien, Graz), in den wenigsten burgenländischen Ortschaften gibt es größere Betriebe, die einer größeren Zahl von Menschen Arbeit bieten.

Von diesem Umstand sind jedoch die Angehörigen der Volksgruppe insofern stärker betroffen, als sie ihre Muttersprache nur selten am Arbeitsplatz verwenden können. Diese Tatsache ist der Sprachverwendung und in der Folge auch der Sprachkompetenz sehr abträglich. Man hat also zumeist nur im privaten Bereich, zu Hause bei der Familie, unter Freunden, im Dorfgasthaus etc. die Möglichkeit, kroatisch zu sprechen. Durch diese Umstände, die zunehmende Mobilität und den zunehmenden Einfluß der Massenmedien wird der Bereich, in dem man noch Kroatisch sprechen kann, sehr eingeengt.

 

Die Assimilation schreitet somit immer mehr fort:

Die Volksgruppe schrumpft stetig, besonders unter Kindern und Jugendlichen wird immer weniger kroatisch gesprochen. Auch bei jenen, die noch kroatisch sprechen, nimmt die Sprachkompetenz allgemein ab.

 

 

 

IV. Forderungen und Perspektiven

Zur Verbesserung der Lage der Kroatischen Volksgruppe sind vor allem folgende Maßnahmen dringend notwendig:

 

Behebung der Mängel im Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Universität

Erfüllung des Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien im Sinne und in Kooperation mit der Volksgruppe.

Beseitigung des restriktiven, teilweise sogar volksgruppenfeindlichen Volksgruppengesetzes 1976 und Schaffung neuer Volksgruppenschutzbestimmungen.

Schaffung eines volksgruppenfreundlichen Klimas, jenseits von Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen. Nur in einem entsprechenden Umfeld können Angehörige der Volksgruppe motiviert werden, sich zu ihrer Volksgruppensprache zu bekennen, sie zu verwenden und auch an ihre Nachkommen weiterzugeben.

 

 

 

 

Kollektive Rechte

1. Eigene Organisationen und Vertretung

a) Organisationen der Volksgruppe

Nach Artikel 7 Z.1 des Staatsvertrages von Wien haben die burgenländischen Kroaten das Recht auf eigene Organisationen. Es gibt zahlreiche Vereine mit überregionaler Bedeutung.

 

Hrvatsko kulturno društvo u Gradišću - HKD / Kroatischer Kulturverein im Burgenland, Eisenstadt: Zahlenmäßig größte und älteste Organisation der burgenländischen Kroaten, kulturelle Betreuung der kroatischsprachigen Bevölkerung, Vertretung in volksgruppenpolitischen Belangen.

Hrvatsko Gradišćansko kulturno društvo u Beču - HGKD / Burgenländisch-Kroatischer Kulturverein in Wien

Hrvatsko štamparsko društvo - HŠtD / Kroatischer Presseverei, Eisenstadt. Herausgeber der kroatischen Wochenzeitung und anderer Publikationen in kroatischer Sprache.

Hrvatski akademski klub - HAK / Kroatischer Akademikerklu, Wien-Eisenstadt.

Hrvatski kulturni i dokumentarni centar - HKDC / Kroatisches Kultur- und Dokumentationszentrum, Eisenstadt.

Narodna visoka škola Gradišcanskih Hrvatov - HNVŠ / Volkshochschule der Burgenländischen Kroaten, Eisenstadt.

Društvo za obrazovanje Gradišcanskih Hrvatov - DOGH / Bildungswerk der Burgenländischen Kroate, Trausdorf.

ZORA - Društvo Gradišcanskih pedagogov /Verein burgenländisch-kroatischer Pädagogen, Eisenstadt.

Znanstveni institut Gradišcanskih Hrvatov - ZIGH / Wissenschaftliches Institut der Burgenländischen Kroaten, Eisenstadt.

Prezidij SPÖ-mandatarov iz hrvatskih i mišanojezicnih opcin u Gradišcu / Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen Gemeinden im Burgenland, Eisenstadt.

Djelatna zajednica hrvatskih politicarov u Gradišcu - DZ /Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland, Kroatisch Geresdorf. VP-Kontrapart zum Präsidium

Panonski institut - PAIN / Pannonisches Institut, Güttenbach.

Kulturna zadruga - KUGA/ Kulturverein KUGA, Großwarasdorf.

Gradišcansko-hrvatski Centar - CGH / Burgenländisch-kroatisches Zentrum, Wien.

Fast jede kroatisch- oder gemischtsprachige Ortschaft hat heute bereits eine Tamburicagruppe. Kroatische Folklore und Tamburicamusik ist auch bei der Mehrheitsbevölkerung sehr beliebt und auch über die Grenzen Österreichs hinaus bekannt. Tamburicagruppen "dürfen" häufig bei großen Veranstaltungen und bei Repräsentationen im In- und Ausland "herhalten". Sie sind zum Teil nicht auf öffentliche Förderungen angewiesen, sondern können sich über Einkünfte aus Auftritten finanzieren.

 

b) Volksgruppenbeirat

Die Bestimmungen über den Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe finden sich im Volksgruppengesetz 1976 und der hiezu ergangenen Verordnung.

Der Volksgruppenbeirat soll die Bundes- und Landesregierung in Volksgruppenfragen beraten und jährlich einen Voranschlag über die Verteilung der für die Volksgruppe zu Verfügung stehenden Geldmittel erstellen.

Mit der Konstituierung dieses Beratungsgremiums wurde der Volksgruppe der Zugang zu Geldmitteln größeren Umfanges eröffnet. Es ist daher verständlich, daß auch oder nur aus diesem Grund alle Vereine und ganz besonders die Großparteien in diesem Gremium gut vertreten sein wollten.

Von 24 Plätzen kommen derzeit je 5 der SPÖ und der ÖVP zu, die katholische Kirche hat zwei Plätze ("Parteienkurie").

In der sog. "überparteilichen Kurie" werden 4 weitere Plätze von parteinahen bzw. Parteiorganisationen besetzt. Die restlichen 8 Sitze nehmen Vereine ein, die man keiner Partei zuordnen kann und die auch keinem "Klubzwang" unterliegen.

De facto ist daher die SP im Volksgruppenbeirat mit 8 Stimmen, die VP mit 6 Stimmen vertreten.

 

 

 

2. Zweisprachige topographische Aufschriften

Nach Artikel 7 Z. 3 des Staatsvertrages von Wien haben die burgenländischen Kroaten das Recht auf zweisprachige topographische Aufschriften in Gebieten des Burgenlandes mit kroatischer oder gemischter Bevölkerung. Nach dem Volksgruppengesetz 1976 besteht dieses Recht in Gebieten mit einer verhältnismäßig beträchtlichen (25%) Anzahl von Volksgruppenangehörigen.

Im Juli 2000 wurden in 47 Gemeinden bzw. Ortsteilen zweisprachige Ortstafeln aufgestellt. Allerdings fehlen noch zweisprachige Wegweiser, Hinweistafeln und andere topografische Bezeichnungen öffentlicher Natur die unter den Begriff topografische Aufschriften fallen.

In einigen Gemeinden wurden vor Jahren bereits zweisprachige Straßenbezeichnungen, sowie Hinweistafeln angebracht. Diese fallen jedoch in den Wirkungsbereich der Gemeinde oder sind auf private Initiative entstanden.

 

 

3. Mediale Versorgung

Auf die Bedeutung der Medien in einer Informationsgesellschaft muß nicht näher eingegangen werden. Eine Minderheit und ihre Sprache sind von Mängeln auf diesem Sektor besonders betroffen. Mediale Produkte aus Kroatien können aufgrund der sprachlichen Unterschiede nicht ohne weiteres übernommen werden. Aufgrund der jahrzehntelangen unzulänglichen Versorgung und jedenfalls auch wegen der Mängel im Bildungssystem haben sehr viele Angehörige der Volksgruppe das Lesen (und auch das Schreiben) in kroatischer Sprache "verlernt" oder gar nicht richtig erlernt, was ein weiteres Problem vor allem im Zusammenhang mit Printmedien darstellt. Wegen der geringen Auflagen sind die Herstellungskosten relativ hoch, die jeweiligen Herausgeber sind immer auf Förderungen der öffentlichen Hand angewiesen.

Im Bereich der Printmedien haben die burgenländischen Kroaten folgende Periodika:

 

Hrvatske Novine / Kroatische Wochenzeitung: Herausgeber ist der kroatische Presseverein. Die Zeitung erscheint jeweils am Freitag auf 16 bis 28 Seiten. Zum Großteil in burgenländischkroatischer Sprache regelmäßig erscheinen aber auch Artikel in kroatischer Standardprache. Die Berichterstattung konzentriert sich auf die Situation und die Probleme der Burgenländischen Kroaten, befaßt sich jedoch auch regelmäßig mit anderen Volksgruppen in Österreich und anderen Ländern.

Crikveni Glasnik / Kroatische Kirchenzeitung, herausgegeben von der Diözese Eisenstadt, Pastoralamt, Kroatischsektion, erscheint wöchentlich auf 8 Seiten, gelegentlich auch in Doppelnummern im Farbdruck. Chefredakteur ist der jeweilige Leiter der kroatischen Sektion des Pastoralamtes der Diözese Eisenstadt, es gibt zwei weitere Redaktionsangestellte und unzählige freiwillige Mitarbeiter. Der "Glasnik" (Bote) ist das kroatische Kommunikations- und Informationsorgan der Diözese Eisenstadt.

Glasilo Vereinsorgan des Hrvatsko Kulturno Društvo/ Kroatischen Kulturvereines, erscheint vierteljährlich auf 12 bis 20 Seiten, in Farbdruck. Verfaßt und redigiert wird das Blatt von den Vorstandsmitgliedern des Kroatischen Kulturvereines. Das Blatt berichtet über Ereignisse in den kroatischen und gemischtsprachigen Dörfern, über Anliegen und Probleme der Volksgruppen in Österreich und Europa sowie über die verschiedenen Aktivitäten des Kulturvereins und anderer Volksgruppenorganisationen. .

Novi Glas (Die neue Stimme): Vereinsorgan des HAK/Kroatischer Akedemikerklub, erscheint vierteljährlich in variablem Umfang (ca. 40 Seiten). Die Redaktion setzt sich aus Vorstandsmitgliedern des Akademikerklubs zusammen. Themenbereiche: Minderheitenpolitik im allgemeinen uns speziell auf die Burgenländischen Kroaten bezogen, kroatische Literatur, Studenten- bzw. Jugendthemen, gesellschaftspolitische und kulturelle Inhalte. Sprachen: burgenländischkroatisch, kroatisch, deutsch, englisch (fallweise). Novi Glas versteht sich als Diskussionforum der Burgenländischen Kroaten. Es wird versucht, aktuelle Problemfelder aus den Bereichen Minderheitenpolitik, Kultur, Wissenschaft und Sprache kontroversiell darzustellen.

Put (Der Weg):Vereinszeitschrift des HGKD, des Kroatischen Kulturvereines in Wien. Erscheint zweimonatlich auf ca. 40 Seiten. Redaktion: Vorstandsmitglieder der Kulturvereines. Themenbereiche: Minderheitenpolitik, Kultur, Berichte aus der burgenländischkroatischen Szene in Wien, Belletristik.

Gradišće Kalendar (Burgenland Kalender): Herausgeber Kroatischer Presseverein, erscheint einmal jährlich jeweils zu Jahresbeginn. Die Ausgaben umfassen etwa 300 Seiten im A-5 Format. Inhalt: Kalendarium, Literatur und Belletristik, Geschichte, Biographien, sprach- und sozialwissenschaftliche Artikel.

Panonska ljetna knjiga (Pannonisches Jahrbuch): Herausgeber: Pannonisches Institut, erscheint jährlich auf ca. 500 Seiten. Redakteur ist der Obmann des Pannonischen Institutes. Inhalt: Beiträge über wichtige geschichtliche Ereignisse und Jubiläen, Texte zu Ausstellungen, Artikel über die Völker und Volksgruppen im pannonischen Raum.

Bis zur Konstituierung des Volksgruppenbeirates waren die den Vereinen für die Herausgabe von Büchern zur Verfügung stehenden Mittel sehr bescheiden. Mit der Installierung des Volksgruppenbeirates wurden weitere Vereine gegründet und es standen auch Mittel für verschiedene Projekte zur Verfügung. Das Spektrum reicht von wissenschaftlichen Werken über Literatur, Monographien, verschiedensten Sachbüchern bis hin zu Kinder- und Bilderbüchern, Comics, CDs und Videokasetten.

 

Radiosendungen des ORF im Regionalprogramm gibt es täglich außer an Sonntagen von 12.43 bis 12.45 Uhr (Nachrichten) und von 18.20 bis 19.00 Uhr Kroatische Radiosendungen wurden vom ORF zu Beginn der 70-er Jahre eingeführt und kontinuierlich von 20 Minuten/Woche auf das heutige Ausmaß erweitert.

Inhalte: täglich 2 und 10 Minuten Nachrichten, 30 Minuten sind je nach Wochentag verschiedenen Schwerpunkten gewidmet (Kulturreportagen, Kindersendung, Jugendsendung, Interwiews, Wunschkonzerte). Intention der Sendungen ist die Versorgung der Volksgruppe mit Inhalten aus allen Lebensbereichen. Der Informationsinhalt soll den allgemeinen Aufgabenstellungen des ORF entsprechen.

Die einzige Fernsehsendung in kroatischer Sprache heißt "Dobar dan, Hrvati" (Guten Tag, Kroaten) und wird im Regionalprogramm jeden Sonntag in der Zeit von 13.30 bis 14.00 Uhr ausgestrahlt (Wiederholungen erfolgen jeweils am Montag von 01.40 bis 02.10 Uhr). Die Sendung gibt es seit 1989. Inhalte: Nachrichten und Reportagen aus dem Leben der burgenländischkroatischen Diaspora. Die Produktion der Sendungen besorgt die Kroatischredaktion im Landesstudio Burgenland (oben).

 

Internet: Die meisten Vereine und Organisationen der burgenländischen Kroaten haben eine Internetadressse. Einige verfügen auch über homepages, auf denen wichtige Informationen über den Verein selbst aber auch über die Volksgruppe im Allgemeinen zu ersehen sind.

 

 

 

4. Kontakte mit dem Muttervolk

Kontakte mit Kroatien hat es schon immer gegeben, jedoch wurden die offiziellen Kontakte zu Zagreb in den 70-er Jahren institutionalisiert. Partner der offiziellen Kontakte waren von burgenländischer Seite die verschiedenen kroatischen Vereine, u. a. Kulturverein und Akademikerklub. Mit Einsetzen des Demokratisierungsprozesses, dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawien und mit Beginn des Balkankrieges wurden die offiziellen Kontakte stark reduziert. Sie werden jetzt wieder langsam aufgebaut.

Inhalt dieser Kontakte war und ist in erster Linie die kulturelle Zusammenarbeit im überwiegenden Interesse der Volksgruppe (div. Sprachkurse und Seminare in Kroatien, Austausch von Theater-, Folkloregruppen, Literaten und anderen Künstlern, Hilfestellung bei der Herausgabe von Büchern etc.).

Beziehungen wirtschaftlicher Natur beschränken sich auf einige wenige gemeinsame Projekte. Hier hat die Volksgruppe starken Nachholbedarf.

Neben offiziellen Kontakten gibt es natürlich auch jede Menge privater Kontakte. Vor allem im und über den Folklorebereich haben sich sehr intensive Beziehungen entwickelt. Auch während des Balkankrieges, im Zuge dessen sich die burgenländischen Kroaten im Bereich der humanitären Hilfe (Sammlungen aller Art, Aufnahme von Flüchtlingen) engagiert haben, wurden viele private Freundschaften geschlossen.

 

 

 

5. Volksgruppenförderung

Das Volksgruppengesetz enthält Bestimmungen über die Volksgruppenförderung. Die Höhe der jährlichen Volksgruppenförderung wird jährlich mit dem Staatshaushalt beschlossen.

 

Die kulturellen Aktivitäten der burgenländischen Kroaten werden von Landesseite mit etwa 1% des gesamten Kulturbudgets gefördert. Die für die Kroaten wichtigste Förderungsstelle ist das Bundeskanzleramt (S 16 Mio./Jahr). Für den Verteilungsvorschlag betreffend diese Förderungsmittel, welcher vom Bundeskanzleramt auch regelmäßig angenommen wird, ist ausschließlich der Volksgruppenbeirat zuständig.

 

 

 

 

 

Individuelle Rechte

 

1. Schulwesen

Nach Artikel 7 Z.2 des Österreichischen Staatsvertrages haben die burgenländischen Kroaten das Recht auf Erteilung des Elementarunterrichtes in ihrer Muttersprache und auf eine angemessene Anzahl eigener Mittelschulen. Ausführliche Bestimmungen enthält das Minderheitenschulgesetz für das Burgenland.

 

a) Volksschule

Im September 1994 ist für das Burgenland ein neues "Minderheitenschulgesetz" (BGBl. 202/1994) in Kraft getreten, welches von engagierten Lehrern als "der Anfang vom Ende des zweisprachigen Schulwesens im Burgenland" bezeichnet wird. Die wesentlichen Mängel dieses Gesetzes betreffend den Unterricht an Volksschulen sind folgende:

Es besteht die jederzeitige Möglichkeit der Abmeldung vom zweisprachigen Unterricht an traditionell zweisprachigen Schulen. Die Lehrer können von Eltern unter Druck gesetzt werden ("Wenn mein Kind eine schlechte Note bekommt, melde ich es einfach vom zweisprachigen Unterricht ab"). Für abgemeldete Kinder gilt nach Ansicht der burgenländischen Schulbehörden der "normale" (einsprachige) Lehrplan.

Das Gesetz hätte zumindest ein Mindestmaß der Verwendung der kroatischen Sprache, einen zu erreichenden Mindeststandard oder ein Lehrziel definieren müssen. Ideal für die Erhaltung der Sprache wäre ein obligatorischer zweisprachiger Unterricht im traditionell zweisprachigen Gebiet.

Das Gesetz wird von vielen kroatischen Organisationen kritisiert. Eine wissenschaftliche Expertise kritisiert das Gesetz wegen vieler volksgruppenfeindlicher Bestimmungen und seiner Inkonsistenz. Regelungen wurden von namhaften Rechtswissenschaftlern als verfassungswidrig erachtet, bislang konnte man sich jedoch nicht zu einer Novellierung durchringen.

Als einziges Positivum im neuen Gesetz ist die Regelung zu erwähnen, wonach auch an Schulstandorten, an denen es bislang keinen zweisprachigen Unterricht gab, zweisprachige Vorschulgruppen (ab vier Anmeldungen), Vorschulklassen (ab sieben Anmeldungen) und Schulklassen der 1. bis 4. Schulstufe (ab sieben Anmeldungen) geführt werden können. Damit wurde einer Entscheidung des VfGH, wonach unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Elementarunterricht in der Volksgruppensprache im ganzen Bundesland besteht, Rechnung getragen. Aufgrund dieser Regelung entstand im September 1999 eine zweisprachige Klasse an der Volksschule in Eisenstadt. An einigen einsprachigen Volksschulen wird Kroatisch als Freigegenstand angeboten.

 

b) Hauptschule

Die bisher als Schulversuche geführten zweisprachigen Hauptschulen, bzw. Klassen wurden auf eine gesetzliche Basis gestellt. Daneben wird Kroatisch als zu wählendes Unterrichtsfach an mehreren Hauptschulen angeboten.

 

c) Allgemeinbildende höhere Schule

Das Gesetz sieht die Errichtung einer (einzigen) allgemeinbildenden höheren Schule (Gymnasium oder Realgymnasium) vor. Die Schulversuche der zweisprachig geführten Klassen an anderen AHS des Burgenlandes blieben unberücksichtigt. Sie bleiben Schulversuche, deren Weiterführung ausschließlich vom guten Willen des zuständigen Ministers abhängig ist.

Betrachtet man die geographische Situation des Burgenlandes, dann leuchtet ein, daß kaum jemand aus Neudorf oder auch Oslip (im nördlichen Burgenland) das zweisprachige Gymnasium in Oberwart besuchen wird.

Der Artikel 7 sieht eine "verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen" vor. Während beispielsweise die kärntner Slowenen zwei Mittelschulen haben, wurde für die zahlenmäßig größere Gruppe der burgenländischen Kroaten (einschließlich burgenländische Ungarn) die Errichtung einer einzigen solchen Schule gesetzlich festgeschrieben. Hier hat man es mit der buchstabengetreuen Erfüllung des Art. 7 nicht so genau genommen.

 

 

2. Kindergartenwesen

Das Burgenländische Kindergartengesetz (LGBl. 35/1995) sieht zweisprachige Kindergärten vor.

 

Der Kindergarten ist heute in den meisten Fällen der erste Ort, in dem Kinder mit der Bedeutung einer Sprache und mit der Wichtigkeit der Sprachbeherrschung konfrontiert werden. Hier werden auch die Weichen für die weitere sprachliche Entwicklung des Kindes gestellt. Werden in einem zweisprachigen Kindergarten nicht beide Sprachen annähernd gleichberechtigt verwendet (Spiele, Lieder, Anweisungen der "Tanten" etc.), so erlebt das Kind unterbewußt eine Sprache als die wichtigere, die bessere, die schönere usw. Eine kaum, nur zu ganz bestimmten, nur kurze Zeit oder nur in ganz bestimmten Situationen verwendete Sprache wird als inferior empfunden und im Extremfall sogar abgelehnt. Eine solche beim Kind entstandene Einstellung ist nur mit größter Mühe und konsequenter Überzeugungsarbeit wieder zu korrigieren.

Das Burgenländische Kindergartengesetz erklärt Kindergärten in bestimmten Gemeinden zu zweisprachigen Kindergärten. Die Volksgruppensprache ist zusätzlich zum Deutschen "Kindergartensprache". Es gilt das Abmeldeprinzip. Auch in anderen Kindergärten des Burgenlandes kann die kroatische Sprache als "Kindergartensprache" zugelassen werden, wenn dies 25% der Erziehungsberechtigten mit österreichischer Staatsbürgerschaft verlangen. Wenn in einem zweisprachigen Kindergarten nicht zumindest eine Kindergärtnerin beschäftigt ist, die auch über Kenntnisse der Volksgruppensprache verfügt, so hat das Land eine Assistenzkindergärtnerin beizustellen. Die Volksgruppensprache ist im erforderlichen Ausmaß zu verwenden, zumindest jedoch 6 Stunden wöchentlich, tunlichst an jedem Tag eine Stunde. Nach dem Gesetz hat "der Kindergarten die Aufgabe zur Sprachschulung beizutragen" sowie "in besonderer Ansehung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt des Landes Burgenland die Schulreife zu fördern".

Im Kindergartenalltag hängt das Ausmaß der Verwendung der kroatischen Sprache als "Kindergartensprache" in erster Linie von der sprachlichen Kompetenz und vom persönlichen Engagement der Kindergärtnerin ab. Ob die Kindergärtnerin überhaupt kroatisch kann, hängt wiederum vom Gemeinderat bzw. vom Bürgermeister ab. In manchen Kindergärten wird kroatisch gesprochen und gespielt, in anderen lernen die Kinder lediglich einige kroatische Lieder oder Gedichte.

Viele Eltern versuchen, zumindest zu Hause der sprachlichen Assimilierung ihrer Kinder entgegenzuwirken, sehr viele finden sich aber auch einfach damit ab und nehmen so ihren Kindern die Chance, zwei Sprachen spielerisch gleichzeitig zu erlernen.

 

 

 

3. Amtssprache

Gemäß Artikel 7 Z.3 des Staatsvertrages von Wien haben die Burgenländischen Kroaten in Bezirken mit kroatischer oder gemischter Bevölkerung das Recht, die kroatische Sprache als Amtssprache zu verwenden.

Nach der Verordnung über die "Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird" (Amtssprachenverordnung) ist die kroatische Sprache in folgenden Gemeinden als Amtssprache zugelassen:

 

Eisenstadt-Umgebung: Hornstein/Vorištan, Klingenbach/Klimpuh, Oslip/Uzlop, Siegendorf/Cindrof, Steinbrunn-Zillingtal/Štikapron-Celindof, Trausdorf/Trajštof, Wulkaprodersdorf/Vulkaprodrštof, Zagersdorf/Cogrštof;

Güssing; Güttenbach/Pinkovac, Neuberg im Burgenland/Nova Gora, Stinatz/Stinjaki;

Mattersburg: Antau/Otava, Baumgarten/Pajngrt, Draßburg/Rasporak;

Neusiedl am See: Neudorf/Novo Selo, Pama/Bijelo Selo, Parndorf/Pandrof;

Oberpullendorf: Frankenau-Unterpullendorf/Frakanava-Dolnja Pulja, Großwarasdorf/Veliki Borištof, Kaisersdorf/Kalištrof, Kroatisch Minihof/Mjenovo, Nikitsch/Filež;

Oberwart: Rotenturm an der Pinka/Verešvar, Schachendorf/Čajta, Schandorf/Čemba, Weiden bei Reichnitz/Bandol.

Viele Ortschaften, in denen es eine beträchtliche Anzahl von Kroaten gibt, wurden in die genannte Verordnung nicht einbezogen. Ebensowenig die Landeshauptstadt Eisenstadt, in der ebenfalls einige Hundert Kroaten leben.