Information zu den Burgenlandkroaten
I. Geschichte und Siedlungsgebiet
Die Volksgruppe der "Burgenländische
Kroaten" ist heute in drei Staaten vertreten: in Österreich (Burgenland,
Wien), in der Slowakei (mehrere Ortschaften bei Bratislava) und in Ungarn
(entlang der österreichischen Grenze). Der etnografische Terminus
"Burgenländische Kroaten) umfaßt die Nachfahren jener Kroaten, die im
Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts von den damaligen Grundherren in den
verwüsteten Ortschaften und verödeten Ortschaften des damaligen Westungarn
angesiedelt wurden. Die Historiker schätzen die Zahlen der von nunmehr über 450
Jahren angesiedelten Personen von 60.000 bis 100.000.
In sechs von sieben politischen Bezirken des
Burgenlandes leben Angehörige der kroatischen Volksgruppe. Lediglich im
südlichsten Teil des Landes, im Bezirk Jennersdorf, gibt es keine kroatischen
oder gemischtsprachigen Ortschaften. Die Kroaten stellen in keinem dieser
Bezirke die Mehrheit, relativ betrachtet gibt es im Bezirk Oberpullendorf,
absolut gesehen im Bezirk Eisenstadt, die meisten Kroaten. In allen sechs
Bezirken gibt es kroatische "Sprachinseln", wobei diese ihrerseits
wieder mit deutschsprachigen Ortschaften durchsetzt sind. Nur im Bezirk
Oberpullendorf und teilweise im Bezirk Eisenstadt gibt es ein mehr oder weniger
kompaktes kroatisches bzw. in zunehmendem Maße zweisprachiges Gebiet. Zu 100%
kroatischsprachige Ortschaften gibt es nicht mehr, den größten
kroatischsprachigen Bevölkerungsanteil gibt es in den kleineren Ortschaften
(500 bis 1500 Einwohner, 80% bis 95% Kroaten) im Bezirk Oberpullendorf.
Ein beträchtlicher Teil der Volksgruppe hat
sich vor allem aus wirtschaftlichen Gründen (Arbeitsmangel im Burgenland) in
Wien niedergelassen. Dieser Prozeß begann bereits nach dem Ersten Weltkrieg und
setzt sich bis heute fort. Diese Leute sind teils Wochenpendler, teils leben
sie ständig in Wien. Die burgenländischen Kroaten in Wien sind sowohl kulturell
als auch volksgruppenpolitisch gut organisiert.
II. Zahlenmäßige Stärke und Entwicklung
1991 gab es im Burgenland nach offiziellen
Statistiken 19.460 Personen, die kroatisch als ihre Muttersprache angaben bzw.
kroatisch als Umgangssprache verwendeten. In Wien waren dies an die 6.300
Personen. Kirchlichen Erhebungen zufolge wünschen im Burgenland etwa 35.000
Personen die Sonntagsmesse in kroatischer Sprache, in Wien leben nach
Schätzungen des Kroatischen Kulturvereines mindestens 15.000 burgenländische
Kroaten. Diese Diskrepanz veranschaulicht sehr gut die Problematik offizieller
Erhebungen.
III. Soziale Situation der Volksgruppe
Die Angehörigen der Volksgruppe unterscheiden
sich, was ihre soziale Integration betrifft, überhaupt nicht vom durchschnittlichen
Burgenländer. Sie nehmen am gesellschaftlichen Leben ebenso Teil, wie die
Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung. Auch in den Arbeitsmarkt sind die Kroaten
eingegliedert wie alle anderen Burgenländer auch.
Hier muß jedoch erwähnt werden, daß sehr viele
Burgenländer berufsbedingt in die größeren Ballungszentren auspendeln müssen
(Wien, Graz), in den wenigsten burgenländischen Ortschaften gibt es größere
Betriebe, die einer größeren Zahl von Menschen Arbeit bieten.
Von diesem Umstand sind jedoch die Angehörigen
der Volksgruppe insofern stärker betroffen, als sie ihre Muttersprache nur
selten am Arbeitsplatz verwenden können. Diese Tatsache ist der
Sprachverwendung und in der Folge auch der Sprachkompetenz sehr abträglich. Man
hat also zumeist nur im privaten Bereich, zu Hause bei der Familie, unter
Freunden, im Dorfgasthaus etc. die Möglichkeit, kroatisch zu sprechen. Durch
diese Umstände, die zunehmende Mobilität und den zunehmenden Einfluß der
Massenmedien wird der Bereich, in dem man noch Kroatisch sprechen kann, sehr
eingeengt.
Die Assimilation schreitet somit immer mehr
fort:
Die Volksgruppe schrumpft stetig, besonders
unter Kindern und Jugendlichen wird immer weniger kroatisch gesprochen. Auch
bei jenen, die noch kroatisch sprechen, nimmt die Sprachkompetenz allgemein ab.
IV. Forderungen und Perspektiven
Zur Verbesserung der Lage der Kroatischen
Volksgruppe sind vor allem folgende Maßnahmen dringend notwendig:
Behebung der Mängel im Bildungssystem vom
Kindergarten bis zur Universität
Erfüllung des Artikel 7 des Staatsvertrages
von Wien im Sinne und in Kooperation mit der Volksgruppe.
Beseitigung des restriktiven, teilweise sogar
volksgruppenfeindlichen Volksgruppengesetzes 1976 und Schaffung neuer
Volksgruppenschutzbestimmungen.
Schaffung eines volksgruppenfreundlichen
Klimas, jenseits von Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen. Nur in einem
entsprechenden Umfeld können Angehörige der Volksgruppe motiviert werden, sich
zu ihrer Volksgruppensprache zu bekennen, sie zu verwenden und auch an ihre
Nachkommen weiterzugeben.
Kollektive Rechte
1. Eigene Organisationen und Vertretung
a) Organisationen der Volksgruppe
Nach Artikel 7 Z.1 des Staatsvertrages von
Wien haben die burgenländischen Kroaten das Recht auf eigene Organisationen. Es
gibt zahlreiche Vereine mit überregionaler Bedeutung.
Hrvatsko kulturno društvo u Gradišću -
HKD / Kroatischer Kulturverein im Burgenland, Eisenstadt: Zahlenmäßig größte
und älteste Organisation der burgenländischen Kroaten, kulturelle Betreuung der
kroatischsprachigen Bevölkerung, Vertretung in volksgruppenpolitischen
Belangen.
Hrvatsko Gradišćansko kulturno društvo u
Beču - HGKD / Burgenländisch-Kroatischer Kulturverein in Wien
Hrvatsko štamparsko društvo - HŠtD /
Kroatischer Presseverei, Eisenstadt. Herausgeber der kroatischen Wochenzeitung
und anderer Publikationen in kroatischer Sprache.
Hrvatski akademski klub - HAK / Kroatischer
Akademikerklu, Wien-Eisenstadt.
Hrvatski kulturni i dokumentarni centar - HKDC
/ Kroatisches Kultur- und Dokumentationszentrum, Eisenstadt.
Narodna visoka škola Gradišcanskih Hrvatov -
HNVŠ / Volkshochschule der Burgenländischen Kroaten, Eisenstadt.
Društvo za obrazovanje Gradišcanskih Hrvatov -
DOGH / Bildungswerk der Burgenländischen Kroate, Trausdorf.
ZORA - Društvo Gradišcanskih pedagogov /Verein
burgenländisch-kroatischer Pädagogen, Eisenstadt.
Znanstveni institut Gradišcanskih Hrvatov -
ZIGH / Wissenschaftliches Institut der Burgenländischen Kroaten, Eisenstadt.
Prezidij SPÖ-mandatarov iz hrvatskih i
mišanojezicnih opcin u Gradišcu / Präsidium der SPÖ-Mandatare aus kroatischen
und gemischtsprachigen Gemeinden im Burgenland, Eisenstadt.
Djelatna zajednica hrvatskih politicarov u
Gradišcu - DZ /Arbeitsgemeinschaft kroatischer Kommunalpolitiker im Burgenland,
Kroatisch Geresdorf. VP-Kontrapart zum Präsidium
Panonski institut - PAIN / Pannonisches
Institut, Güttenbach.
Kulturna zadruga - KUGA/ Kulturverein KUGA,
Großwarasdorf.
Gradišcansko-hrvatski Centar - CGH /
Burgenländisch-kroatisches Zentrum, Wien.
Fast jede kroatisch- oder gemischtsprachige
Ortschaft hat heute bereits eine Tamburicagruppe. Kroatische Folklore und
Tamburicamusik ist auch bei der Mehrheitsbevölkerung sehr beliebt und auch über
die Grenzen Österreichs hinaus bekannt. Tamburicagruppen "dürfen"
häufig bei großen Veranstaltungen und bei Repräsentationen im In- und Ausland
"herhalten". Sie sind zum Teil nicht auf öffentliche Förderungen
angewiesen, sondern können sich über Einkünfte aus Auftritten finanzieren.
b) Volksgruppenbeirat
Die Bestimmungen über den Volksgruppenbeirat
für die kroatische Volksgruppe finden sich im Volksgruppengesetz 1976 und der
hiezu ergangenen Verordnung.
Der Volksgruppenbeirat soll die Bundes- und
Landesregierung in Volksgruppenfragen beraten und jährlich einen Voranschlag
über die Verteilung der für die Volksgruppe zu Verfügung stehenden Geldmittel
erstellen.
Mit der Konstituierung dieses Beratungsgremiums
wurde der Volksgruppe der Zugang zu Geldmitteln größeren Umfanges eröffnet. Es
ist daher verständlich, daß auch oder nur aus diesem Grund alle Vereine und
ganz besonders die Großparteien in diesem Gremium gut vertreten sein wollten.
Von 24 Plätzen kommen derzeit je 5 der SPÖ und
der ÖVP zu, die katholische Kirche hat zwei Plätze ("Parteienkurie").
In der sog. "überparteilichen Kurie"
werden 4 weitere Plätze von parteinahen bzw. Parteiorganisationen besetzt. Die
restlichen 8 Sitze nehmen Vereine ein, die man keiner Partei zuordnen kann und
die auch keinem "Klubzwang" unterliegen.
De facto ist daher die SP im
Volksgruppenbeirat mit 8 Stimmen, die VP mit 6 Stimmen vertreten.
2. Zweisprachige topographische Aufschriften
Nach Artikel 7 Z. 3 des Staatsvertrages von
Wien haben die burgenländischen Kroaten das Recht auf zweisprachige
topographische Aufschriften in Gebieten des Burgenlandes mit kroatischer oder
gemischter Bevölkerung. Nach dem Volksgruppengesetz 1976 besteht dieses Recht
in Gebieten mit einer verhältnismäßig beträchtlichen (25%) Anzahl von
Volksgruppenangehörigen.
Im Juli 2000 wurden in 47 Gemeinden bzw.
Ortsteilen zweisprachige Ortstafeln aufgestellt. Allerdings fehlen noch
zweisprachige Wegweiser, Hinweistafeln und andere topografische Bezeichnungen
öffentlicher Natur die unter den Begriff topografische Aufschriften fallen.
In einigen Gemeinden wurden vor Jahren bereits
zweisprachige Straßenbezeichnungen, sowie Hinweistafeln angebracht. Diese
fallen jedoch in den Wirkungsbereich der Gemeinde oder sind auf private
Initiative entstanden.
3. Mediale Versorgung
Auf die Bedeutung der Medien in einer
Informationsgesellschaft muß nicht näher eingegangen werden. Eine Minderheit
und ihre Sprache sind von Mängeln auf diesem Sektor besonders betroffen.
Mediale Produkte aus Kroatien können aufgrund der sprachlichen Unterschiede
nicht ohne weiteres übernommen werden. Aufgrund der jahrzehntelangen
unzulänglichen Versorgung und jedenfalls auch wegen der Mängel im Bildungssystem
haben sehr viele Angehörige der Volksgruppe das Lesen (und auch das Schreiben)
in kroatischer Sprache "verlernt" oder gar nicht richtig erlernt, was
ein weiteres Problem vor allem im Zusammenhang mit Printmedien darstellt. Wegen
der geringen Auflagen sind die Herstellungskosten relativ hoch, die jeweiligen
Herausgeber sind immer auf Förderungen der öffentlichen Hand angewiesen.
Im Bereich der Printmedien haben die
burgenländischen Kroaten folgende Periodika:
Hrvatske Novine / Kroatische Wochenzeitung:
Herausgeber ist der kroatische Presseverein. Die Zeitung erscheint jeweils am
Freitag auf 16 bis 28 Seiten. Zum Großteil in burgenländischkroatischer Sprache
regelmäßig erscheinen aber auch Artikel in kroatischer Standardprache. Die
Berichterstattung konzentriert sich auf die Situation und die Probleme der
Burgenländischen Kroaten, befaßt sich jedoch auch regelmäßig mit anderen
Volksgruppen in Österreich und anderen Ländern.
Crikveni Glasnik / Kroatische Kirchenzeitung,
herausgegeben von der Diözese Eisenstadt, Pastoralamt, Kroatischsektion,
erscheint wöchentlich auf 8 Seiten, gelegentlich auch in Doppelnummern im
Farbdruck. Chefredakteur ist der jeweilige Leiter der kroatischen Sektion des
Pastoralamtes der Diözese Eisenstadt, es gibt zwei weitere Redaktionsangestellte
und unzählige freiwillige Mitarbeiter. Der "Glasnik" (Bote) ist das
kroatische Kommunikations- und Informationsorgan der Diözese Eisenstadt.
Glasilo Vereinsorgan des Hrvatsko Kulturno
Društvo/ Kroatischen Kulturvereines, erscheint vierteljährlich auf 12 bis 20
Seiten, in Farbdruck. Verfaßt und redigiert wird das Blatt von den
Vorstandsmitgliedern des Kroatischen Kulturvereines. Das Blatt berichtet über
Ereignisse in den kroatischen und gemischtsprachigen Dörfern, über Anliegen und
Probleme der Volksgruppen in Österreich und Europa sowie über die verschiedenen
Aktivitäten des Kulturvereins und anderer Volksgruppenorganisationen. .
Novi Glas (Die neue Stimme): Vereinsorgan des
HAK/Kroatischer Akedemikerklub, erscheint vierteljährlich in variablem Umfang
(ca. 40 Seiten). Die Redaktion setzt sich aus Vorstandsmitgliedern des
Akademikerklubs zusammen. Themenbereiche: Minderheitenpolitik im allgemeinen
uns speziell auf die Burgenländischen Kroaten bezogen, kroatische Literatur,
Studenten- bzw. Jugendthemen, gesellschaftspolitische und kulturelle Inhalte.
Sprachen: burgenländischkroatisch, kroatisch, deutsch, englisch (fallweise).
Novi Glas versteht sich als Diskussionforum der Burgenländischen Kroaten. Es
wird versucht, aktuelle Problemfelder aus den Bereichen Minderheitenpolitik,
Kultur, Wissenschaft und Sprache kontroversiell darzustellen.
Put (Der Weg):Vereinszeitschrift des HGKD, des
Kroatischen Kulturvereines in Wien. Erscheint zweimonatlich auf ca. 40 Seiten.
Redaktion: Vorstandsmitglieder der Kulturvereines. Themenbereiche:
Minderheitenpolitik, Kultur, Berichte aus der burgenländischkroatischen Szene
in Wien, Belletristik.
Gradišće Kalendar (Burgenland Kalender):
Herausgeber Kroatischer Presseverein, erscheint einmal jährlich jeweils zu Jahresbeginn.
Die Ausgaben umfassen etwa 300 Seiten im A-5 Format. Inhalt: Kalendarium,
Literatur und Belletristik, Geschichte, Biographien, sprach- und
sozialwissenschaftliche Artikel.
Panonska ljetna knjiga (Pannonisches
Jahrbuch): Herausgeber: Pannonisches Institut, erscheint jährlich auf ca. 500
Seiten. Redakteur ist der Obmann des Pannonischen Institutes. Inhalt: Beiträge
über wichtige geschichtliche Ereignisse und Jubiläen, Texte zu Ausstellungen,
Artikel über die Völker und Volksgruppen im pannonischen Raum.
Bis zur Konstituierung des
Volksgruppenbeirates waren die den Vereinen für die Herausgabe von Büchern zur
Verfügung stehenden Mittel sehr bescheiden. Mit der Installierung des
Volksgruppenbeirates wurden weitere Vereine gegründet und es standen auch
Mittel für verschiedene Projekte zur Verfügung. Das Spektrum reicht von
wissenschaftlichen Werken über Literatur, Monographien, verschiedensten
Sachbüchern bis hin zu Kinder- und Bilderbüchern, Comics, CDs und
Videokasetten.
Radiosendungen des ORF im Regionalprogramm
gibt es täglich außer an Sonntagen von 12.43 bis 12.45 Uhr (Nachrichten) und
von 18.20 bis 19.00 Uhr Kroatische Radiosendungen wurden vom ORF zu Beginn der
70-er Jahre eingeführt und kontinuierlich von 20 Minuten/Woche auf das heutige
Ausmaß erweitert.
Inhalte: täglich 2 und 10 Minuten Nachrichten,
30 Minuten sind je nach Wochentag verschiedenen Schwerpunkten gewidmet
(Kulturreportagen, Kindersendung, Jugendsendung, Interwiews, Wunschkonzerte).
Intention der Sendungen ist die Versorgung der Volksgruppe mit Inhalten aus
allen Lebensbereichen. Der Informationsinhalt soll den allgemeinen
Aufgabenstellungen des ORF entsprechen.
Die einzige Fernsehsendung in kroatischer
Sprache heißt "Dobar dan, Hrvati" (Guten Tag, Kroaten) und wird im
Regionalprogramm jeden Sonntag in der Zeit von 13.30 bis 14.00 Uhr ausgestrahlt
(Wiederholungen erfolgen jeweils am Montag von 01.40 bis 02.10 Uhr). Die
Sendung gibt es seit 1989. Inhalte: Nachrichten und Reportagen aus dem Leben
der burgenländischkroatischen Diaspora. Die Produktion der Sendungen besorgt
die Kroatischredaktion im Landesstudio Burgenland (oben).
Internet: Die meisten Vereine und
Organisationen der burgenländischen Kroaten haben eine Internetadressse. Einige
verfügen auch über homepages, auf denen wichtige Informationen über den Verein
selbst aber auch über die Volksgruppe im Allgemeinen zu ersehen sind.
4. Kontakte mit dem Muttervolk
Kontakte mit Kroatien hat es schon immer
gegeben, jedoch wurden die offiziellen Kontakte zu Zagreb in den 70-er Jahren
institutionalisiert. Partner der offiziellen Kontakte waren von
burgenländischer Seite die verschiedenen kroatischen Vereine, u. a. Kulturverein
und Akademikerklub. Mit Einsetzen des Demokratisierungsprozesses, dem Zerfall
des ehemaligen Jugoslawien und mit Beginn des Balkankrieges wurden die
offiziellen Kontakte stark reduziert. Sie werden jetzt wieder langsam
aufgebaut.
Inhalt dieser Kontakte war und ist in erster
Linie die kulturelle Zusammenarbeit im überwiegenden Interesse der Volksgruppe
(div. Sprachkurse und Seminare in Kroatien, Austausch von Theater-,
Folkloregruppen, Literaten und anderen Künstlern, Hilfestellung bei der
Herausgabe von Büchern etc.).
Beziehungen wirtschaftlicher Natur beschränken
sich auf einige wenige gemeinsame Projekte. Hier hat die Volksgruppe starken
Nachholbedarf.
Neben offiziellen Kontakten gibt es natürlich
auch jede Menge privater Kontakte. Vor allem im und über den Folklorebereich
haben sich sehr intensive Beziehungen entwickelt. Auch während des
Balkankrieges, im Zuge dessen sich die burgenländischen Kroaten im Bereich der
humanitären Hilfe (Sammlungen aller Art, Aufnahme von Flüchtlingen) engagiert
haben, wurden viele private Freundschaften geschlossen.
5. Volksgruppenförderung
Das Volksgruppengesetz enthält Bestimmungen
über die Volksgruppenförderung. Die Höhe der jährlichen Volksgruppenförderung
wird jährlich mit dem Staatshaushalt beschlossen.
Die kulturellen Aktivitäten der
burgenländischen Kroaten werden von Landesseite mit etwa 1% des gesamten
Kulturbudgets gefördert. Die für die Kroaten wichtigste Förderungsstelle ist
das Bundeskanzleramt (S 16 Mio./Jahr). Für den Verteilungsvorschlag betreffend
diese Förderungsmittel, welcher vom Bundeskanzleramt auch regelmäßig angenommen
wird, ist ausschließlich der Volksgruppenbeirat zuständig.
Individuelle Rechte
1. Schulwesen
Nach Artikel 7 Z.2 des Österreichischen
Staatsvertrages haben die burgenländischen Kroaten das Recht auf Erteilung des
Elementarunterrichtes in ihrer Muttersprache und auf eine angemessene Anzahl
eigener Mittelschulen. Ausführliche Bestimmungen enthält das
Minderheitenschulgesetz für das Burgenland.
a) Volksschule
Im September 1994 ist für das Burgenland ein
neues "Minderheitenschulgesetz" (BGBl. 202/1994) in Kraft getreten,
welches von engagierten Lehrern als "der Anfang vom Ende des
zweisprachigen Schulwesens im Burgenland" bezeichnet wird. Die wesentlichen
Mängel dieses Gesetzes betreffend den Unterricht an Volksschulen sind folgende:
Es besteht die jederzeitige Möglichkeit der
Abmeldung vom zweisprachigen Unterricht an traditionell zweisprachigen Schulen.
Die Lehrer können von Eltern unter Druck gesetzt werden ("Wenn mein Kind
eine schlechte Note bekommt, melde ich es einfach vom zweisprachigen Unterricht
ab"). Für abgemeldete Kinder gilt nach Ansicht der burgenländischen
Schulbehörden der "normale" (einsprachige) Lehrplan.
Das Gesetz hätte zumindest ein Mindestmaß der
Verwendung der kroatischen Sprache, einen zu erreichenden Mindeststandard oder
ein Lehrziel definieren müssen. Ideal für die Erhaltung der Sprache wäre ein
obligatorischer zweisprachiger Unterricht im traditionell zweisprachigen
Gebiet.
Das Gesetz wird von vielen kroatischen
Organisationen kritisiert. Eine wissenschaftliche Expertise kritisiert das
Gesetz wegen vieler volksgruppenfeindlicher Bestimmungen und seiner
Inkonsistenz. Regelungen wurden von namhaften Rechtswissenschaftlern als
verfassungswidrig erachtet, bislang konnte man sich jedoch nicht zu einer
Novellierung durchringen.
Als einziges Positivum im neuen Gesetz ist die
Regelung zu erwähnen, wonach auch an Schulstandorten, an denen es bislang
keinen zweisprachigen Unterricht gab, zweisprachige Vorschulgruppen (ab vier
Anmeldungen), Vorschulklassen (ab sieben Anmeldungen) und Schulklassen der 1.
bis 4. Schulstufe (ab sieben Anmeldungen) geführt werden können. Damit wurde
einer Entscheidung des VfGH, wonach unter bestimmten Bedingungen das Recht auf
Elementarunterricht in der Volksgruppensprache im ganzen Bundesland besteht, Rechnung
getragen. Aufgrund dieser Regelung entstand im September 1999 eine
zweisprachige Klasse an der Volksschule in Eisenstadt. An einigen einsprachigen
Volksschulen wird Kroatisch als Freigegenstand angeboten.
b) Hauptschule
Die bisher als Schulversuche geführten
zweisprachigen Hauptschulen, bzw. Klassen wurden auf eine gesetzliche Basis
gestellt. Daneben wird Kroatisch als zu wählendes Unterrichtsfach an mehreren
Hauptschulen angeboten.
c) Allgemeinbildende höhere Schule
Das Gesetz sieht die Errichtung einer
(einzigen) allgemeinbildenden höheren Schule (Gymnasium oder Realgymnasium)
vor. Die Schulversuche der zweisprachig geführten Klassen an anderen AHS des
Burgenlandes blieben unberücksichtigt. Sie bleiben Schulversuche, deren
Weiterführung ausschließlich vom guten Willen des zuständigen Ministers
abhängig ist.
Betrachtet man die geographische Situation des
Burgenlandes, dann leuchtet ein, daß kaum jemand aus Neudorf oder auch Oslip
(im nördlichen Burgenland) das zweisprachige Gymnasium in Oberwart besuchen
wird.
Der Artikel 7 sieht eine
"verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen" vor. Während
beispielsweise die kärntner Slowenen zwei Mittelschulen haben, wurde für die
zahlenmäßig größere Gruppe der burgenländischen Kroaten (einschließlich
burgenländische Ungarn) die Errichtung einer einzigen solchen Schule gesetzlich
festgeschrieben. Hier hat man es mit der buchstabengetreuen Erfüllung des Art.
7 nicht so genau genommen.
2. Kindergartenwesen
Das Burgenländische Kindergartengesetz (LGBl.
35/1995) sieht zweisprachige Kindergärten vor.
Der Kindergarten ist heute in den meisten
Fällen der erste Ort, in dem Kinder mit der Bedeutung einer Sprache und mit der
Wichtigkeit der Sprachbeherrschung konfrontiert werden. Hier werden auch die
Weichen für die weitere sprachliche Entwicklung des Kindes gestellt. Werden in
einem zweisprachigen Kindergarten nicht beide Sprachen annähernd
gleichberechtigt verwendet (Spiele, Lieder, Anweisungen der "Tanten"
etc.), so erlebt das Kind unterbewußt eine Sprache als die wichtigere, die
bessere, die schönere usw. Eine kaum, nur zu ganz bestimmten, nur kurze Zeit
oder nur in ganz bestimmten Situationen verwendete Sprache wird als inferior
empfunden und im Extremfall sogar abgelehnt. Eine solche beim Kind entstandene
Einstellung ist nur mit größter Mühe und konsequenter Überzeugungsarbeit wieder
zu korrigieren.
Das Burgenländische Kindergartengesetz erklärt
Kindergärten in bestimmten Gemeinden zu zweisprachigen Kindergärten. Die
Volksgruppensprache ist zusätzlich zum Deutschen
"Kindergartensprache". Es gilt das Abmeldeprinzip. Auch in anderen
Kindergärten des Burgenlandes kann die kroatische Sprache als
"Kindergartensprache" zugelassen werden, wenn dies 25% der
Erziehungsberechtigten mit österreichischer Staatsbürgerschaft verlangen. Wenn
in einem zweisprachigen Kindergarten nicht zumindest eine Kindergärtnerin
beschäftigt ist, die auch über Kenntnisse der Volksgruppensprache verfügt, so
hat das Land eine Assistenzkindergärtnerin beizustellen. Die
Volksgruppensprache ist im erforderlichen Ausmaß zu verwenden, zumindest jedoch
6 Stunden wöchentlich, tunlichst an jedem Tag eine Stunde. Nach dem Gesetz hat
"der Kindergarten die Aufgabe zur Sprachschulung beizutragen" sowie
"in besonderer Ansehung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt des
Landes Burgenland die Schulreife zu fördern".
Im Kindergartenalltag hängt das Ausmaß der
Verwendung der kroatischen Sprache als "Kindergartensprache" in
erster Linie von der sprachlichen Kompetenz und vom persönlichen Engagement der
Kindergärtnerin ab. Ob die Kindergärtnerin überhaupt kroatisch kann, hängt
wiederum vom Gemeinderat bzw. vom Bürgermeister ab. In manchen Kindergärten
wird kroatisch gesprochen und gespielt, in anderen lernen die Kinder lediglich
einige kroatische Lieder oder Gedichte.
Viele Eltern versuchen, zumindest zu Hause der
sprachlichen Assimilierung ihrer Kinder entgegenzuwirken, sehr viele finden
sich aber auch einfach damit ab und nehmen so ihren Kindern die Chance, zwei
Sprachen spielerisch gleichzeitig zu erlernen.
3. Amtssprache
Gemäß Artikel 7 Z.3 des Staatsvertrages von
Wien haben die Burgenländischen Kroaten in Bezirken mit kroatischer oder
gemischter Bevölkerung das Recht, die kroatische Sprache als Amtssprache zu
verwenden.
Nach der Verordnung über die "Bestimmung
der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die
kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen
wird" (Amtssprachenverordnung) ist die kroatische Sprache in folgenden
Gemeinden als Amtssprache zugelassen:
Eisenstadt-Umgebung: Hornstein/Vorištan,
Klingenbach/Klimpuh, Oslip/Uzlop, Siegendorf/Cindrof,
Steinbrunn-Zillingtal/Štikapron-Celindof, Trausdorf/Trajštof,
Wulkaprodersdorf/Vulkaprodrštof, Zagersdorf/Cogrštof;
Güssing; Güttenbach/Pinkovac, Neuberg im
Burgenland/Nova Gora, Stinatz/Stinjaki;
Mattersburg: Antau/Otava, Baumgarten/Pajngrt,
Draßburg/Rasporak;
Neusiedl am See: Neudorf/Novo Selo,
Pama/Bijelo Selo, Parndorf/Pandrof;
Oberpullendorf:
Frankenau-Unterpullendorf/Frakanava-Dolnja Pulja, Großwarasdorf/Veliki
Borištof, Kaisersdorf/Kalištrof, Kroatisch Minihof/Mjenovo, Nikitsch/Filež;
Oberwart: Rotenturm an der Pinka/Verešvar,
Schachendorf/Čajta, Schandorf/Čemba, Weiden bei Reichnitz/Bandol.
Viele Ortschaften, in denen es eine
beträchtliche Anzahl von Kroaten gibt, wurden in die genannte Verordnung nicht
einbezogen. Ebensowenig die Landeshauptstadt Eisenstadt, in der ebenfalls
einige Hundert Kroaten leben.