Guiding principle: |
Da der Beschwerdeführer ausdrücklich nur die Verletzung in (verfassungsgesetzlich gewährleisteten) Rechten "infolge Anwendung einer verfassungswidrigen Verordnung" behauptete, war nicht darauf einzugehen, ob die Verletzung eines anderen (verfassungsgesetzlich gewährleisteten) Rechtes vorliegt. |